Spenden
Spenden oder Zustiften

Sie haben die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung dieser Stiftung. Sie können spenden oder zustiften.

Spenden: Das Geld wird zeitnah verwendet, um Projekte zu unterstützen, wirkt also
kurzfristig, aber einmalig.

Zustiften: Das Geld wird dem Stiftungskapital zugerechnet und die Erträge fließen
dauerhaft Jahr für Jahr in die Unterstützung der Projekte.

Für beides erhalten Sie ab einer Mindestspende von 25 € oder einer Mindestzustiftung von 50 € automatisch Spendenquittungen.  Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Anschrift per E-Mail mit, damit wir die Spendenquittungen zustellen können. Zustiftungen können übrigens zusätzlich zu Spenden von der Steuer abgesetzt werden.

Für Spenden oder Zustiftungen über 500 € stellen wir den Spendern für den Zeitraum von 18 Monaten ein Spendersiegel zur Verfügung.

Natürlich  haben die Spender nicht nur ein Recht auf eine Spendenquittung, sondern ebenso auf Kenntnis über die Verwendung der Mittel. Wir werden als Stiftung regelmäßig in den NEWS über die Verwendung von Geldern  infomieren und jährlich einen Bericht einstellen, der die konkreten Verwendungszwecke transparent macht. Als Spender haben Sie die Möglichkeit, die Geschehnisse auch im Chat zu verfolgen, dort finden Sie direkten Kontakt zu den Betroffenen.

Wir bitten, Zustiftungen oder Spenden auf folgendes Konto zu überweisen:

Stiftung taubblind leben
Bank für Sozialwirtschaft
Konto 7234718
BLZ 370 205 00

Tragen Sie bitte im Betreff „Spende" oder „Zustiftung" ein. Im Fall einer Spende freuen wir uns, wenn Sie uns freie Hand lassen.

Sie haben die Möglichkeit das Projekt aus dieser Projektliste auszuwählen und konkret zu benennen. Zum Beispiel "Spende - SHGs" , noch konkreter "Spende-SHG Köln",  oder "Spende Wohnprojekt"

 

 

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