| Ziel und Zweck |
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Die Stiftung ist eine Treuhandstiftung und wird von der Stiftung gemeinsam handeln des Paritätischen Stifterverbundes in NRW betreut und kontrolliert. Der Stiftungszweck ist in der Satzung klar definiert: Der Stiftungszweck ist die Unterstützung von taubblinden Menschen, insbesondere durch die Unterstützung bei der Ausgestaltung von Wohnangeboten oder die Unterstützung der Wohnsituation in der Familie, aber auch durch andere Maßnahmen wie z.B. Beratung, die Unterstützung der Selbsthilfegruppen oder anderer Aktivitäten und Angebote zur Erhöhung der Lebensqualität für insbesondere taubblinde aber auch hör-/sehgeschädigte Menschen. Die Stiftung widmet sich in erster Linie der Förderung jugendlicher und erwachsener taubblinder Menschen. Die Frühforderung bereits von Geburt an taubblinder Kinder wird eine weitere Herausforderung sein, sobald die Stiftung Fuß gefasst hat und entsprechendes Kapital vorhanden ist. Es gibt bereits einige wertvolle Stiftungen für einzelne Projekte wie beispielsweise die Förderung des Taubblindenwerks in Hannover, des Storchennestes in Radeberg oder eine Stiftung zur Förderung der wissenschaftlichen Erforschung der Krankheit sowie der Entwicklung von Hilfsmitteln. Dies kommt zweifellos vielen Menschen zu Gute. Die Stiftung taubblind leben ist die erste Stiftung in Deutschland, die die Lebenssituation taublinder Menschen und deren Verbesserung in den Vordergrund stellt und dabei die konkrete familiäre Situation im Fokus hat. Wir hoffen, dass die Förderung von Wohnangeboten in der Nähe der Familien sowie eines Beratungsangebotes für taubblinde Menschen, die Unterstützung der Selbsthilfegruppen und andere Aktivitäten deutschlandweit vielen Betroffenen zu Gute kommen. Und wir wollen eine Schnittstelle zur Gesellschaft schaffen, die das Verständnis der Gesellschaft erhöht. Angehörigen erscheint die Isolation und Ausgrenzung durch Politik und Gesellschaft oftmals ähnlich schwerwiegend wie die Behinderung selbst. |