
| Merkzeichen |
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Worin liegt die Bedeutung eines Merkzeichens?
Bislang werden taubblinden Menschen zwei Merkzeichen zugewiesen: Gl und Bl für gehörlos und blind. Der Bedarf taubblinder Menschen lässt sich aber aus der Summe von „Gl" und „Bl" nicht treffend definieren, weshalb die in den Resolutionen gestellte Forderung nach einem neuen Merkzeichen Tbl verständlich wird. Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen: Als gehörloser Mensch erhält der Taubblinde anstandslos eine Lichtklingel, die ihm allerdings nicht hilft. Er braucht eine Vibrationsklingel. Eine solche steht aber weder im Leistungsverzeichnis Gl noch im Verzeichnis Bl und wird deshalb nicht bewilligt. Ein taublinder Mensch braucht zur Informationsaufnahme einen Lesesystem mit Braillezeile. Da ein blinder Mensch unterwegs problemlos über die Lautsprache kommunizieren kann und ein gehörloser Mensch keine optischen Hilfsmittel benötigt, ist dies im Leistungsverzeichnis der Hilfsmittel nicht vorgesehen. Dort steht ein Lesesystem mit Sprachausgabe für blinde Menschen. Dieses wird bewilligt, nicht aber die notwendige Braillezeile. Dazu kommt, dass ein taubblinder Mensch sowohl zu Hause wie auch unterwegs Kommunikationshilfen benötigt, um mit vollsinnigen Menschen in Kontakt zu treten. Er braucht also neben dem stationären Lesegerät auch ein mobiles Lesegerät oder je nach Grad der Sehbehinderung eine mobile Braillezeile. Es fehlen weitere spezifische Hilfsmittel für taubblinde Menschen wie z.B. Handy mit Braillezeile (Blinde verwenden hier akustische Hilfsmittel) oder Hindernismelder mit Vibrationssignal. Dies erschwert die ohnehin hindernisreiche Lebenssituation taubblinder Menschen erheblich. Die Beantragung von Hilfsmitteln wird extrem schwierig und aufwändig. Sie ist für die betroffenen Menschen ohne Beratung kaum zu schaffen und Beratungsstellen gibt es in Deutschland sehr wenige, die Anreise ist entsprechend schwierig. Für ein Merkzeichen spricht auch der Umstand, dass nur so taubblinde Menschen erfasst und bereits in einer frühen Phase, nämlich direkt nach der ärztlichen Diagnose, aufgefangen und beraten werden können. Derzeit sind taubblinde Menschen nur schwer zu finden. Niemand weiß, wie viele es eigentlich sind und wo oder wie sie leben. Der Fachdienst Integration taubblinder Menschen (ITM) beispielsweise hat in Bayern 150 taubblinde und 550 hörsehbehinderte Menschen ermittelt und geht von einer Dunkelziffer von 1.300 Personen (Link zu den Umfrageergebnissen) aus. Wenn Sie die Forderung taubblinder Menschen nach einem Merkzeichen unterstützen wollen, können Sie sich hier in eine Unterschriftenliste eintragen. Die Unterschriftenliste mit Ihren Daten wird ausschließlich zur Weitergabe an die Politik verwendet.
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