Das politische Umfeld

In der Gesellschaft ist Taubblindheit weitgehend unbekannt. Von Behörden wird diese Behinderung nicht als eigenständige Behinderung erfasst. Bedarfsgerechte Leistungsverzeichnisse fehlen.

Gehörlose, blinde, geistig behinderte oder körperlich behinderte Menschen sind dem Staat bekannt, taubblinde Menschen fallen durch die Maschen. Man weiß nicht, wie viele es sind und wo oder wie sie leben. Dies erklärt die so ungenaue Zahl von 2.500 bis 6.000 taubblinden Menschen. Die Folge ist, dass viele betroffene Menschen ohne Beratung, ohne Hilfsmittel und ohne Schulungsmaßnahmen im Umgang mit der Behinderung leben. Ohne diese Hilfen sind ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft im Sinne der UN-Konvention nicht möglich. Dabei hat die Europäische Union bereits 2004 alle Mitgliedstaaten aufgefordert, die Rechte taubblinder Menschen anzuerkennen.

Ohne Beratung ist es selbst für die Familienangehörigen sehr schwer, zumindest einige Leistungen zu erhalten. Beratungsstellen gibt es sehr wenige. Neben Beratung, Schulung und konkreten Hilfsmitteln werden geschulte Assistenten benötigt, um taubblinden Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Ausbildung von Taubblinden Assistenten TBA steht noch am Anfang.

Erst die Anerkennung der Behinderung in Form eines Merkzeichens kann hier Abhilfe schaffen. Der Bedarf ist groß.

Von verschiedenen Seiten wurden Resolutionen verfasst, um den Bedarf taubblinder Menschen vorzutragen und Verbesserungen der Lebenssituation zu bewirken. Sie können taubblinde Menschen an dieser Stelle helfen, indem Sie sich auf der Unterschriftenliste für die Einführung eines Merkzeichens eintragen.

Eine eindeutige Pressemeldung zu diesem Thema hat am 2.3.2011 auch das Deutsche Institut für Menschenrechte herausgegeben. Hier der Link zur Pressemeldung.
Voraussgegangen war ein langes Gespräch am 25.2.2011 in Berlin. Hierzu mehr in der Meldung vom 2.3.2011.

 

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