Aktionsplan und Staatenbericht

Mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat die Bundesregierung zunächst am 15.06.2011 den Nationalen Aktionsplan NAP veröffentlicht und am 20.06.2011 den Entwurf zum ersten Staatenbericht.

An dieser Stelle wird nur zum Thema Taubblindheit Stellung genommen und keine allgemeine Bewertung des Staatenberichts und Aktionsplanes vorgenommen. Aktuelle Bewertungen des Staatenberichts finden sich bereits sehr umfangreich im Internet und sind leicht zu finden.

Es geht uns an dieser Stelle darum, aufzuzeigen, dass die Forderungen und der Bedarf taubblinder Menschen leider so gut wie gar keinen Eingang in diese Dokumente gefunden haben. Taubblindheit wird in dem Entwurf zum Ersten Staatenbericht nicht einmal erwähnt. Zwar bezieht der Entwurf sich auf den NAP, jedoch bleibt auch der weit zurück hinter dem, was akut nötig ist. In Anbetracht des Zeitrahmens von zehn Jahren ist die Anregung einer Studie und ansonsten nur zwei kurze Erwähnungen für die Lebenssituation taubblinder Menschen nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.

Die angesprochene Barrierefreiheit von Arztpraxen für taubblinde Menschen (Zitat: " Dazu sollen in den nächsten 10 Jahren weitere Arztpraxen barrierefrei zugänglich werden" - dies bezogen auch auf taubblinde Menschen) kann nicht durch Leistungen der Praxen erzielt werden. Erforderlich sind hier persönliche Assistenz und Dolmetschung. Nur damit ist für den taubblinden Menschen jede Praxis barrierefrei, und nicht nur einige wenige. Ohne Assistenz und Dolmetschung wird es praktisch keine einzige öffentliche Einrichtung geben, die in der Lage ist, sich auf die kommunikative Situation taubblinder Menschen einzustellen. Der bisher im NAP formulierte Ansatz ist also im Grundsatz falsch und bedarf einer klaren Korrektur. Dies zeigt einmal mehr, dass die extreme Lebenssituation taubblinder Menschen noch nicht erkannt und verstanden wurde.

Das im NAP angeregte Forschungsprojekt ist dagegen zweifellos eine sinnvolle ergänzende Maßnahme. Diese darf aber nicht allein stehen oder gar zu zeitlichem Verzug führen, sondern muss dringend mit Sofortmaßnahmen zur direkten und konkreten Verbesserung der Lebenssituation taubblinder Menschen einhergehen. An dieser Stelle sei nochmals auf die Resolution taubblinder Menschen selbst verwiesen.

Die Anerkennung der Taubblindheit als Behinderung eigener Art mit besonderem Unterstützungsbedarf, die Schaffung eines Merkzeichens mit entsprechenden Nachteilsausgleichen, der Aufbau eines Beratungsangebotes für taubblinde Menschen, der Ausbau von Beschäftigungs- und Wohnangeboten sowie die zentrale Forderung der Betroffenen nach Asssistenz für taubblinde Menschen werden weder im NAP noch im Staatenbericht angesprochen. Ein entsprechendes Berufsbild sowie die Etablierung einer geeigneten Aubildung stehen ebenfalls aus. Deutschland liegt hier weit hinter vergleichbaren Ländern zurück.

Der NAP wird in der Einleitung beschrieben als „... kein abgeschlossenes Dokument“, er soll „... weiterentwickelt und auf den Prüfstand gestellt werden.“ Hier ist also auch nach dem Kabinettsbeschluss Nachbesserung nicht nur möglich, sondern ausdrücklich gewollt und dringend geboten. Die Stiftung taubblind leben hat in diesem Sinne fristgerecht eine schriftliche Stellungnahme an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau von der Leyen, gesendet. 

 

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