| Erläuterung zum Merkzeichen und Unterschriftenaktion |
|
Worin liegt die Bedeutung eines Merkzeichens?
Bislang werden taubblinden Menschen zwei Merkzeichen zugewiesen: "Gl" und "Bl" für gehörlos und blind. Die Behinderung beider Hauptsinne führt aber zu einem erheblichen Bedarf bereits bevor Gl und Bl zuerkannt werden. Der Bedarf taubblinder Menschen lässt sich zudem aus der Summe von Gl und Bl nicht treffend definieren, selbst Menschen, die GL und Bl im Ausweis haben, werden nicht passend versorgt. Sie brauchen teilweise andere und spezifische Leistungen. Die in den Resolutionen gestellte Forderung nach einem neuen Merkzeichen Tbl ist deshalb berechtigt. Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen: Als gehörloser Mensch erhält der Taubblinde anstandslos eine Lichtklingel, die ihm allerdings nicht hilft. Er braucht eine Vibrationsklingel. Das leuchtet jedem ein, und doch gibt es Fälle, wo taubblinde Menschen hier Probleme haben. Ein taublinder Mensch braucht zur Informationsaufnahme einen Lesesystem mit Braillezeile. Da ein blinder Mensch unterwegs problemlos über die Lautsprache kommunizieren kann und ein gehörloser Mensch keine optischen Hilfsmittel benötigt, ist es schwierig eine solche Braillezeile zu bekommen. Einfacher ist es, ein Lesesystem mit Sprachausgabe zu erhalten, das aber hier nicht sinnvoll ist. Dazu kommt, dass ein taubblinder Mensch sowohl zu Hause wie auch unterwegs Kommunikationshilfen benötigt, um mit vollsinnigen Menschen in Kontakt zu treten. Er braucht also neben dem stationären Lesegerät auch ein mobiles Lesegerät oder je nach Grad der Sehbehinderung eine mobile Braillezeile. Neben dem Fehlen bzw. der schweren Zugänglichkeit von Hilfsmitteln gibt es keinen klaren Anspruch taubblinder Menschen auf Assistenz. Ohne Assistenz ist aber eine Teilhabe an der Gesellschaft nicht möglich. Aktivitäten wie Einkaufen, Arzt- oder Behördenbesuche, Teilnahme an gesellschaftlichen Ereignissen oder einfach nur das Überqueren einer Straße lassen sich für viele nur mit Assistenz bewerkstelligen. an die Einführung eines Merkzeichens muss deshalb unbedingt der Anspruch auf Assistenz gekoppelt werden. Die ohnehin hindernisreiche Lebenssituation taubblinder Menschen wird durch das Fehlen klarer Ansprüche und eines Merkzeichens erheblich erschwert. Die Beantragung von Hilfsmitteln ist extrem schwierig und wird oft zur Tortur. Die meisten Anträge werden zunächst in Unkenntnis der spezifischen Situation taubblinder Menschen abgelehnt. Viele geben dann bereits auf. Antragstellung und das Durchfechten der Ansprüche sind ohne Beratung kaum zu schaffen und Beratungsstellen gibt es in Deutschland sehr wenige, die Anreise ist entsprechend schwierig. Für ein Merkzeichen spricht auch der Umstand, dass nur so taubblinde Menschen erfasst und bereits in einer frühen Phase, nämlich direkt nach der ärztlichen Diagnose, aufgefangen und beraten werden können. Derzeit sind taubblinde Menschen nur schwer zu finden. Niemand weiß, wie viele es eigentlich sind und wo oder wie sie leben. Der Fachdienst Integration taubblinder Menschen (ITM) beispielsweise hat in Bayern 150 taubblinde und 550 hörsehbehinderte Menschen ermittelt und geht von einer Dunkelziffer von 1.300 Personen (Link zu den Umfrageergebnissen) aus.
Dank Ihrer Hilfe haben wir über 14.000 Unterschriften! Diese Unterschriften wurden am 29.3.2012 in Verbindung mit einem Fachgespräch zum Thema Taubblindheit an die Gitta Lampersbach, Leiterin der Abteilung V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales überreicht. Mehr zur Unterschriftenübergabe. Und hier geht es zu den Kommentaren aus der Unterschriftenliste.
|