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UN-Behindertenkonvention und Resolution taubblinder Menschen
Die UN-Konvention fordert unter anderem, dass die behinderten Menschen nach Möglichkeit selbst ihre Interessen wahrnehmen und ihre Bedürfnisse formulieren. Unterstützt von der Aktion Mensch und dem DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehinderten Verein) und unter der Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministerin für Familie und Soziales, Frau Christine Clauß, hat der Taubblindendienst in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe für Taubblinde und Hörsehbehinderte der Blinden- und Sehbehinderten-Vereine in NRW im Mai 2009 das erste bundesweite Treffen taubblinder Menschen organisiert. Ergebnis war die erste Resolution taubblinder Menschen. In dieser Resolution fordern taubblinde Menschen:
Den genauen Textlaut finden Sie im Originaltext (s. Link unten). Auch der Gemeinsame Fachausschuss "Hörsehbehindert/Taubblind" des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (GFTB) hat im Jahr 2008 eine Resolution für Taubblinde und Hörsehbehinderte verfasst und an die Politik weitergeleitet. RESOLUTION taubblinder Menschen als PDF |